Menschen können am Arbeitsplatz Gips durch Einatmen, Haut- und Augenkontakt ausgesetzt werden. Calciumsulfat an sich ist ungiftig und sogar als Lebensmittelzusatz zugelassen, kann aber als Gipspulver Haut und Schleimhäute reizen.
Vereinigte Staaten
Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) hat den gesetzlichen Grenzwert (zulässiger Expositionsgrenzwert) für die Gipsexposition am Arbeitsplatz auf TWA 15 mg/m³ für die Gesamtexposition und TWA 5 mg/m³ für die Atemwegsbelastung über einen 8-Stunden-Arbeitstag festgelegt. Das National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH) hat einen empfohlenen Expositionsgrenzwert (REL) von TWA 10 mg/m³ für die Gesamtexposition und TWA 5 mg/m³ für die Exposition der Atemwege über einen 8-Stunden-Arbeitstag festgelegt.